In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil wurde im Prozess zwischen MittelrheinStrom UG in Bingen und der Aqua Libre GmbH vom 25. Mai 2021 von Richter Mag. Altmann festgestellt, dass der Kaufvertrag zur Errichtung eines Strom-Bojen-Parks im Mittelrhein über bis zu 13 Strom-Bojen nach der bereits im Vorjahr erteilten behördlichen Genehmigung zur Errichtung im Mittelrhein aufrecht ist, die Kündigung ungültig ist, und unsere Forderung zur Anzahlung von 25% von insgesamt 3,25 Mio. anzuerkennen ist.
Dagegen eine unberechtigte Forderung der MittelrheinStromUG gegen uns abgewiesen wird.
Dieses Urteil ist auch für die beiden anderen Verfahren gegen MittelrheinStrom UGund gegen die Aqua Libre Energieentwicklungs- GmbH von entscheidender Bedeutung. Ein guter Tag heute für uns und unsere Unterstützer, die immer an uns geglaubt haben.
Wir danken fürs Daumen halten.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen.